Ihr Anwalt für Wirtschaftsrecht in Köln in geschäftskritischen Situationen
Als Ihr Anwalt für Wirtschaftsrecht begleiten wir Sie durch alle unternehmerischen Herausforderungen - schnell erreichbar und immer an Ihrer Seite.

Expertise durch Erfahrung auf höchstem internationalen Niveau

In diesen Bereichen vertreten wir Sie im Wirtschaftsrecht
Neben unserer strafrechtlichen Expertise beraten wir Sie auch umfassend im Wirtschaftsrecht, insbesondere im Vertragsrecht. Unternehmer:innen und Privatpersonen finden bei uns kompetente Unterstützung bei der Gestaltung, Prüfung und Verhandlung von Verträgen aller Art. Wir legen Wert auf klare, verständliche Formulierungen und maßgeschneiderte Lösungen, die Ihre Interessen absichern. Untenstehend finden Sie unsere wichtigsten Leistungen im Wirtschaftsrecht.

Warum wir die richtige Kanzlei für Wirtschaftsrecht für Sie sind
Dr. Fatih Kolkilic promovierte mit seiner Doktorarbeit zu einer internationalen Fragestellung. Für seine wissenschaftliche Expertise wurde er 2025 mit dem Fritz-Bauer-Preis für Menschrenrechte und juristische Zeitgeschichte durch das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz ausgezeichnet. Seine Mandanten erhalten folglich Beratung auf höchstem Niveau.

Sie benötigen Unterstützung bei Verträgen?
In 15 Minuten erhalten Sie eine erste Einschätzung Ihrer rechtlichen Situation und nächste Schritte. Kostenlos und unverbindlich.
Handlungsempfehlungen im Wirtschaftsrecht zu vertragsrechtlichen Aspekten
Antworten auf die wichtigsten Fragen im Wirtschaftsrecht und zur rechtlichen Unterstützung.
Fehler in der Geschäftsführung können persönliche Haftung auslösen. Ein erfahrener Anwalt für Wirtschaftsrecht berät Sie, wie Sie Haftungsfallen vermeiden und Ihre persönliche Verantwortung begrenzen können.
Ein professionell gestalteter Gesellschaftsvertrag verhindert spätere Streitigkeiten zwischen Gesellschaftern. Lassen Sie Ihren Gesellschaftsvertrag vom Anwalt prüfen oder anpassen, besonders bei Neugründung, Umstrukturierung oder Anteilsübertragung.
Kommt es zu Problemen bei der Vertragserfüllung, ist schnelles und überlegtes Handeln gefragt. Wir helfen Ihnen, Ansprüche durchzusetzen oder rechtssicher zu verhandeln, bevor der Konflikt eskaliert.
Veraltete oder unklare Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) können schnell unwirksam werden. Ein regelmäßiger AGB-Check durch einen Wirtschaftsanwalt schützt Ihr Unternehmen vor Abmahnungen und Haftungsrisiken.
Was nur mündlich vereinbart wurde, ist im Streitfall schwer nachzuweisen. Sorgen Sie für klare, schriftliche Verträge. Wir unterstützen Sie bei der rechtssicheren Dokumentation.
Ein Vertrag sollte Ihre Interessen schützen und nicht gefährden. Lassen Sie Ihre Verträge vor der Unterschrift durch Dr. Kolkilic als Experten im Vertragsrecht prüfen, um Risiken und spätere Streitigkeiten zu vermeiden. Wir helfen Ihnen auch gerne, Verträge nach Ihrem Bedarf zu erstellen.
Sie haben weitere Fragen? Vereinbaren Sie einen Termin und Dr. Kolkilic berät Sie persönlich.
So arbeiten wir im Wirtschaftsrecht
Sie schildern uns telefonisch oder per Video-Call Ihre Situation. Wir verschaffen uns einen ersten Überblick und erklären Ihnen die möglichen nächsten Schritte - unverbindlich und kostenfrei.
Wir prüfen die Aktenlage und entwickeln eine Strategie, die zu Ihrem Fall passt.
Wir setzen die Strategie um - ob in Verhandlungen, vor Gericht oder bei Behördenkontakten. Sie bleiben durchgehend informiert und werden bis zum Abschluss des Verfahrens begleitet.
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Expertise durch Erfahrung auf höchstem internationalen Niveau

Häufig gestellte Fragen an Ihren Anwalt für Wirtschaftsrecht in Köln
Ein Vertrag ist in Deutschland bereits wirksam, wenn Angebot und Annahme vorliegen und sich beide Parteien über die wesentlichen Vertragsbestandteile („essentialia negotii“) einig sind. Eine bestimmte Form – etwa Schriftform oder notarielle Beurkundung – ist nur in gesetzlich geregelten Fällen erforderlich, z. B. bei Immobilienkaufverträgen, Eheverträgen oder bestimmten Verbraucherdarlehen. Fehlt eine gesetzlich vorgeschriebene Form, ist der Vertrag in der Regel nichtig. Für die Praxis bedeutet das: Viele Verträge sind bereits mündlich wirksam, aber im Streitfall schwer zu beweisen. Eine schriftliche Fixierung schafft Rechtssicherheit.
Ein Widerrufsrecht besteht regelmäßig bei Fernabsatzverträgen (z. B. Online-Bestellungen) und bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen. Die Frist beträgt grundsätzlich 14 Tage, beginnt aber erst, wenn der Verbraucher ordnungsgemäß über das Widerrufsrecht belehrt wurde. Wichtig: Kein Widerrufsrecht besteht bei individuell angefertigten Waren, digitalen Inhalten nach Zustimmung zum Download oder rein geschäftlichen Verträgen zwischen Unternehmern (B2B). Wir prüfen für Mandanten regelmäßig, ob ein Widerruf im Einzelfall rechtssicher möglich oder bereits verfristet ist.
Unwirksame Klauseln – häufig in AGB – werden nach §§ 305 ff. BGB einfach nicht Bestandteil des Vertrags. Der restliche Vertrag bleibt bestehen (§ 306 BGB). Typische Beispiele für unwirksame Klauseln: unangemessen lange Kündigungsfristen, überzogene Vertragsstrafen, Haftungsausschlüsse, die zu weit gehen, überraschende Klauseln. Wir analysieren Verträge darauf, ob einzelne Bestimmungen gegen das AGB-Recht oder das Transparenzgebot verstoßen – und setzen für Mandanten Unterlassungs- und Anpassungsansprüche durch.
Für die Kündigung gelten jeweils spezifische Fristen und Formalien. Typische Beispiele: Dienstvertrag: oft mit gesetzlicher Frist oder vertraglicher Regelung; Dauerschuldverhältnisse: reguläre oder außerordentliche Kündigung Eine außerordentliche Kündigung („fristlos“) ist möglich, wenn ein wichtiger Grund vorliegt, der das Festhalten am Vertrag unzumutbar macht. Wir prüfen, ob eine wirksame Kündigung möglich ist – oder ob Schadensersatzforderungen drohen.
Typische Maßnahmen bei Vertragsverletzungen sind: Schriftliche Fristsetzung zur Leistung oder Nacherfüllung; Rücktritt vom Vertrag; Minderung der Gegenleistung; Schadensersatz; Ersatzvornahme auf Kosten der anderen Partei. Welche Anspruchsart im Einzelfall sinnvoll ist, hängt von Vertragstyp, Pflichtverletzung und Beweisbarkeit ab. Wir vertreten Mandanten sowohl außergerichtlich als auch gerichtlich, z. B. im Mahnverfahren, bei Leistungsklagen oder bei der Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen.
Ja. Wir übernehmen die vollständige gerichtliche Vertretung, u. a.: Klage auf Vertragserfüllung; Durchsetzung von Schadensersatz; Abwehr unberechtigter Forderungen; Eilrechtsschutz (einstweilige Verfügung). Damit decken wir das gesamte Spektrum vom außergerichtlichen Konfliktmanagement bis zur Prozessführung ab.
Neben unserer strafrechtlichen Expertise beraten wir Sie auch umfassend im Wirtschaftsrecht, insbesondere im Vertragsrecht. Unternehmer:innen und Privatpersonen finden bei uns kompetente Unterstützung bei der Gestaltung, Prüfung und Verhandlung von Verträgen aller Art. Wir legen Wert auf klare, verständliche Formulierungen und maßgeschneiderte Lösungen, die Ihre Interessen absichern. Untenstehend finden Sie unsere wichtigsten Leistungen im Wirtschaftsrecht.


